>>> Befinden sich Dokumente im Besitz der
Bundesregierung , die den Ausgangsvorschlag der so genannten Hartz –
Kommission , unter Leitung von Peter Hartz für einen Regelsatz von 511
Euro (Aussage von Peter Hartz in der Dokumentation der ARD „Auf der
Suche nach Peter Hartz“, gesendet am 14. November 2011, dort Minute
28:10) für die 2005 eingeführte Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw.
für die Hilfe zum Lebensunterhalt dokumentieren und begründen, und wenn
ja, welche? <<< WANN wird Peter Hartz als ZEUGE geladen !? http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/084/1708442.pdf
In Min. 9 ff. BESTÄTIGT Isolde Kunkel-Weber, dass der Regelsatz um die 500 € sein sollte -und DAS, vor 10 (!) Jahren youtu.be/teibd7Gu_5g!
Teil 1. >>> Höheres Recht bricht niedrigeres Recht
(lex superior derogat legi inferiori)! Im Rechtskreis des SGB II findet
dieser Grundsatz keine Anwendung, eine Entwicklung, die eindeutig die
Prinzipien jeder Rechtsstaatlichkeit außer Kraft setzt – rechtswidrig,
wie sich zeigen wird, nationales wie internationales Recht eindeutig
verletzend. In dem vorliegenden Exkurs wird der Nachweis geführt, dass
niedriges Recht (das SGB II) schon in seinen Grundzügen sich unerlaubt
und ohne Rechtfertigung gegen höheres Recht stellt und das in einem
derart erschreckenden Ausmaß, dass die Zeit gekommen ist, sich auch auf
gerichtlichem Wege dagegen zur Wehr zu setzen. Dort wo der Rechtsstaat
disponibel wird, systematisch und politisch gewollt, dort ist die
Preisgabe der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bereits auf den
Weg gebracht.
... (...) ...
Ich werde
nun, in der Rangfolge der Rechtsgüter („von oben nach unten“), den
vielfältigen und wie gesagt systematischen Rechtsbruch aufzeigen, vom
Völkerrecht bis hin zum nationalen Recht. Ich werde zu jedem erkannten
Rechtsbruch Wege aufzeigen, die die Bundesrepublik Deutschland und ihre
Vertreter zur Anklage bringen und diese in ihre Schranken zu verweisen
behilflich sein können. Die aufgezeigten Rechtswege sind
erfolgversprechend, ersetzen aber nicht den organisierten Widerstand
außerhalb und innerhalb der Parlamente. Wem die Verteidigung der
Demokratie ernsthaft am Herzen liegt, der darf keine Möglichkeit des
Aufbegehrens und des aktiven Kampfes auslassen. Der Widerstand muss
jetzt ein Ausmaß annehmen, der die Ewig-Gestrigen und ihre faschistoiden
Absichten von der Bühne der Geschichte hinweg fegt. Noch ist es nicht
zu spät, noch haben die Unmenschen nicht obsiegt! <<< <<< http://norbertwiersbin.de/serie-hartz-iv-verstost-gegen-internationales-und-nationales-recht/
Gregor Gysi, DIE LINKE: Der Hartz IV-Kompromiss ist scheinheilig, unsozial und unredlich
HartzIV Ausschuss-Sitzung am 26.07.2011 – Anhörung: Prof. Dr. Stefan Lessenich
19.04.2012 – Deutscher Bundestag – Arbeit und Soziales – Kleine Anfrage Fraktion DIE LiNKE – Zitat:
>>> Nach den Vorgaben des Grundgesetzes (GG) ist
die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer
Bundesstaat“ (Artikel 20 Absatz 1 GG). Diese Bestimmung zählt zum
Verfassungskern und ist eine der unabänderlichen Vorgaben des
Grundgesetzes. Des Weiteren gibt das Grundgesetz vor, dass die
verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland „den Grundsätzen des
republikanischen, demokratischen und sozialen Bundesstaates im Sinne
dieses Grundgesetzes entsprechen“ muss(Artikel 28 Absatz 1 GG). Mit
diesen beiden Artikeln schreibt das Grundgesetz das Sozialstaatsprinzip
fest. Gemäß den Konkretisierungen durch das Bundesverfassungsgericht ist
es demzufolge die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und
für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen.
Der Staat hat die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass allen
Bürgerinnen und Bürgern ein menschenwürdiges Dasein und eine
gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht wird.Ein
wesentliches Element ist die Sicherung der Existenz und
gesellschaftlichen Teilhabe, wofür unter anderem die verschiedenen
bedürftigkeitsgeprüften Grundsicherungssysteme zuständig sind.
Sanktionen und Leistungskürzungen verletzen das Grundrecht auf die
Gewährleistung des physischen Existenzminimums und des Mindestmaßes an
Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie
sind somit verfassungswidrig (vgl. Wolfgang /Isabel Erdem: Zur
Verfassungswidrigkeit von Sanktionen bei Hartz IV – Zugleich eine Kritik
am Bundesverfassungsgericht, in: Die Sozialgerichtsbarkeit. Zeitschrift
für das aktuelle Sozialrecht, 03/12: 134 –140). <<< Bt.-Drs. 17/9223http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/092/1709223.pdf
Hausstein – März 2011 – Was der Mensch braucht:
>>> Bei genauerer Betrachtung der einzelnen
Kategorien fällt ins Auge, dass die gesamten 364 Euro des aktuell
gültigen Regelsatzes schon allein durch die Maßnahmen zur unmittelbaren
Existenzsicherung mehr als nur ausgeschöpft sind. Hierbei überschreitet
die Summe der Lebensmittel (ohne Genussmittel), Hygiene,
Reinigung und Gesundheit sowie vertraglich zu zahlende Beträge
(Tageszeitung, Telefon-, Internetgebühren, Mitgliedschaft Sportverein,
Strom, Hausrat- und Privathaftpflicht-Versicherung,
Wohnungsinstandhaltung, Warmwasseraufbereitung), welche als nichtabwendbar angesehen werden müssen, den derzeitigen Regelsatz im Ganzen.
VII. Bewertung:
Auch die aufgrund des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts vorgenommene Neuermittlung des Regelsatzes
erweist sich bei detaillierter Überprüfung als eklatant zu niedrig. Den
Betroffenen werden ein weiteres Mal die verfassungsrechtlich
zugesicherten Teilhaberechte durch eine politisch motivierte
Entscheidung vorenthalten. Damit ignoriert die Bundesregierung nicht nur
die im BVerfG-Urteil explizit benannten Grundsätze der Bedarfssicherung
und Realitätsgerechtigkeit, sondern verstößt ein weiteres Mal gegen das
Grundgesetz, welchem sie verpflichtet ist.
… (…) … Die rein physische Existenz kann für die Betroffenen zwar
aufgrund der nur geringfügigen Differenz zwischen dem Regelsatz und den
realen unabweisbaren Kosten als in großen Teilen gesichert angesehen
werden. Jedoch wird jede darüber hinausgehende Handlung ebenso
zuverlässig ausgeschlossen. Dies betrifft einerseits gesellschaftliche
wie auch kulturelle Teilhabemöglichkeiten, welche damit die sozialen
Interaktionen der Hilfeempfänger größtenteils verhindern.
Gleichfalls sind unter diesen Umständen Ersatzbeschaffungen für defekte
Einrichtungsgegenstände oder Elektrogeräte verunmöglicht worden. Dies
konterkariert besonders die vor kurzem verordnete Richtlinie, welche
zukünftig die Betroffenen zur Rücklagenbildung von 52 Euro für häusliche
Anschaffungen verpflichtet. Wird doch genau dies durch die extreme
Bedarfsunterdeckung verhindert.
Die zuvor festgestellte Sicherung der rein physischen
Existenz lässt ebenfalls, über die bisher schon genannten Punkte hinaus,
keinerlei Möglichkeiten zum Kauf von Bekleidung für die Betroffenen zu.
Dies führt zwangsläufig dazu, dass sie schon abgenutzte oder gar
defekte Kleidung weiterhin tragen müssen. Aus diesem Grund ist
bei den meisten Betroffenen von einem erzwungen-„freiwilligen“ Rückzug
aus der Öffentlichkeit, aus Scham oder aus Angst vor Diffamierung,
auszugehen. Dies sorgt in hohem Maße zu Verlusten von sozialen
Interaktionen und zerstört in seiner dauerhaften Wirkung bestehende
soziale Kontakte. Im Ergebnis führt diese Entsozialisierung kurzfristig
zur personellen Vereinsamung und langfristig zu Depressionen und häufig
damit einhergehenden psychosomatischen Erkrankungen.
Somit muss konstatiert werden, dass die gezielte
politische Fehlinterpretation des BVerfG-Urteils vom 09.02.2010 und die
daraufhin, unter der Prämisse der Betragsminimierung, durchgeführte
Neuermittlung des Regelsatzes einen schweren Verstoß gegen das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Sozialstaatsgebot und
die europäischen Menschenrechte darstellen. Die Hilfeempfänger
werden in erheblichem Maße von elementaren Teilhaberechten wie auch
grundlegenden Lebensnotwendigkeiten abgeschnitten. Ist es schon
skandalös genug, dass diese Grundrechte nach einem Gang durch alle
Instanzen bis vor das Bundesverfassungsgericht über einen Zeitraum von
fünf Jahren eingeklagt werden mussten, so muss diese erneute eklatante
Rechtsverletzung umso schwerer bewertet werden.
Insofern erscheint es gerechtfertigt zu hinterfragen,
inwieweit diese dauerhafte, schwere Missachtung eines
höchstrichterlichen Urteils sowie des deutschen Grundgesetzes durch
Parteien und Politiker einen juristisch zu ahndenden Tatbestand
darstellen. Umso mehr ist dies in Betracht zu ziehen, wenn
durch Politiker und weitere öffentliche Meinungsführer öffentlich
Verdächtigungen, Übertreibungen, Pauschalierungen, nichtbelegbares und
selbstgeschöpftes Daten- und Zahlenmaterial und weitere Unwahrheiten zu
den Hilfeempfängern und ihren Verhältnissen verbreitet werden, um auf
diese Weise das Meinungsbild gegenüber den Betroffenen in breiten Teilen
der Bevölkerung nachhaltig schwer zu beschädigen. <<< http://www.harald-thome.de/media/files/Was-der-Mensch-braucht-2011.pdf
Der HartzIV-Regelsatz ist um MINDESTENS 36 € zu niedrig!
Es ist der erste Vorlagebeschluss eines Sozialgerichts zur Überprüfung der neuen Regelsätze. Az. S 55 AS 9238/12
Carlo Schmid 1948 zum GG – Zitat: >>> Ich
für meinen Teil bin der Meinung, dass es nicht zum Begriff der
Demokratie gehört, dass sie selber die Voraussetzungen für ihre
Beseitigung schafft. <<<
BVerfG, BvR 337/08 vom 06.05.2008 >>> Verfassungsfeinde
haben in Deutschland weder im Parlament noch in der öffentlichen
Verwaltung oder in den Gerichten noch länger etwas zu suchen. <<<
3. Leitsatz BVerfGE 23, 98 – Ausbürgerung I >>> »Einmal
gesetztes Unrecht, das offenbar gegen konstituierende Grundsätze des
Rechtes verstößt, wird nicht dadurch zu Recht, daß es angewendet und
befolgt wird.« <<< http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv023098.html
Die Einkünfte der 100 reichsten Leute würden ausreichen, um die Armut in aller Welt auszumerzen
>>> In
Oxfam hat man ausgerechnet, dass die 100 reichsten Leute der Welt im
vergangenen Jahr etwa 240 Milliarden Dollar verdient haben. Zum
Vergleich sei gesagt, dass die ärmsten Bevölkerungsschi chten pro Person
am Tag etwa einen Dollar verdienen. Um die Ungleichheit zu glätten,
schlug die Organisation vor, 60 Milliarden Dollar zur Bekämpfung der
Armut zur Verfügung zu stellen. Und das ist durchaus ausreichend, um in
aller Welt die Armut zu besiegen. Außerdem schlägt die Organisation vor,
alle Steuer-Oasen zu schließen, für Wohltätigkeitszw ecke eine
allgemeine Körperschaftsste uer einzuführen und die Investitionen in die
Entwicklung der sozialen Behörden zu erhöhen. Den Appell an die
reichsten Leute verkündete Oxfam im Vorfeld des in der nächsten Woche
beginnenden Weltwirtschaftsf orums in Davos. <<<<
-sollen diese Menschen, bzw. DIESE Psychopathen ohne Hitlerbart https://plus.google.com/110882509048668787407/posts/8Fm8EFt5bQu
, nachdem sie Millionen Arbeitnehmer ausgebeutet, missbraucht und um
ihre Grundrechte betrogen haben, auch nur 5 Cent ihres so
erwirtschafteten Reichtums aus der Portokasse wieder an die Gemeinschaft
zurückgeben, gibt es sofort einen AUFSCHREI und die ANGST vor der
kindlichen Ohnmacht WIRD aktiviert. DIESE Menschen brauchen KEINEN
weiteren Reichtum und KEINE dadurch entstehende weitere Macht, die sie
im Sinne ihrer Angstabwehr missbrauchen können, sondern DIESE Menschen
brauchen einen KOMPETENTEN Therapeuten http://www.alice-miller.com/artikel_de.php?force=faq in der Forensik!
-die
Angst vor -und die Wut auf die Eltern VERARBEITEN, dann klappt´s auch
mit der Empathie und der RICHTIGEN Haltung, denn Empathie mit sich
selbst ist die Voraussetzung zur ECHTEN Nächstenliebe. -und damit die
Voraussetzung für Echte Demokratie JETZT!
Wir
haben KEINE fiskalischen Gründe jeglicher Art, für Mangel. Es ist
alleine unsere Haltung, welche Menschen ausgrenzt, ausbeutet und
benutzt. -und diese Haltung ist NICHT angeboren, sondern erworben. -das
Ergebnis der Empathielosigkeit der Eltern in der FRÜHEN Kindheit. -und
der Gesellschaft, welche die Eltern SCHÜTZT. -und der Angst (-wegen der
dann folgenden Strafe/n) auf die Eltern wütend zu sein, gekoppelt an das
Vierte Gebot. -dadurch ensteht der Hass auf die Eltern, der verschoben
wird, auf Menschen, Länder, Gruppen und Völker. -und auf die eigenen
Kinder. -die Eltern bleiben geschont. So können Eltern 100 Jahre alt
werden, wenn die Kinder ihnen durch ihre pathologische Bindung
ermöglichen, den Hass auf die Eltern an ihnen (den Kindern)
abzureagieren und so den Kindern die Gefühle aufzudrängen, welche die
Eltern nicht fühlen möchten.
Strukturelle Gewalt ist: WENN man Menschen in Armut und Hunger und Krankheit treibt! -und Mord-Todschlag ist: wenn sie dadurch sterben!
-und Folter ist: WENN man Menschen mit Armut und/oder Hunger und/oder Krankheit BEDROHT! -bspw. durch HartzIV und ESM und die Sanktionen gem. SGB II!
Damit ist das SGB II - HartzIV - die Aufforderung zu Folter und Mord! -und das SGB II und das SGB XII INSGESAMT, die Anwendung von struktureller Gewalt!
NachDenkSeiten - Amut im Alter - Schicksal oder gesellschaftliches Versagen? Absicht! Und weitgehend vermeidbar:
>>> Politische Korruption
Das
ist der Skandal. Es ist neben der Rettung der Banken mit hunderten von
Milliarden der zweite große Fall politischer Korruption. Riester,
Maschmeyer, Rürup, Raffelhüschen, Schröder, Müntefering, Pohl, CDU, CSU,
SPD, FDP, die Grünen und viele Medien sind in diese politische
Korruption verwickelt – als politische Entscheider, als Berater und als
Propagandisten. <<< Albrecht Müllerhttp://www.nachdenkseiten.de/?p=14782
Verwerflich ist die scheinheilige Empörung, der Täter (CDU CSU FDP SPD Grüne). -es ist IMMER WIEDER DASSELBE Prinzip: GEWALT ANTUN: ERLAUBT! AUFZEIGEN und KONFRONTIEREN: VERBOTEN!
Dokumenttyp: Stattgebender Kammerbeschluss
>>> “Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor
die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des
Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ). Dies gilt ganz besonders, wenn es um
die Wahrung der Würde des Menschen geht. Eine Verletzung dieser
grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint
oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern.” <<<
Beschluss II ZR 117/08 des BGH v. 6. April 2009! – Zitatausschnitt:
>>> Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf
den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer Frage nicht
ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies
darauf schließen, dass es den Vortrag nicht zur Kenntnis genommen hat.
Wenn das Tatsachengericht zugleich mehrfach in zentralen Fragen des
Streits der Parteien Beweisantritte der beweisbelasteten Partei
übergeht, wird das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs in einer an
Rechtsverweigerung grenzenden Weise verletzt. <<< http://treffer.nwb.de/completecontent/dms/content/000/344/Content/000344318.htm
Milliarden
Deals der Großen in Politik und (Finanz-) Wirtschaft auf Kosten
von uns Steuerzahlern und anderer Teile der Wirtschaft
http://www.nachdenkseiten.de/?p=15501.
Die Ghostwriter >>> Aus ihren
Informationen ergibt sich kurz gesagt: Speziell Hartz IV sowie die
verbliebene Restarbeitslosenversicherung und Restsozialhilfe haben wir
nicht in erster Linie der Hartz-Kommission oder gar dem Namensgeber
Peter Hartz persönlich zu verdanken, sondern einer geheimen
Staatsaktion, einer recht undemokratischen, handstreichartigen
Hintergrundarbeit aus dem Bundesarbeitsministerium (BMA) und dem
Bundeskanzleramt – einverständlich koordiniert und gelenkt durch die
Bertelsmann Stiftung. <<< http://www.jungewelt.de/2012/08-16/022.php – http://www.nachdenkseiten.de/?p=4212
§ 32 BVerfGG >>> (1) Das
Bundesverfassungsgericht kann im Streitfall einen Zustand durch
einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer
Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen
wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. <<< http://dejure.org/gesetze/BVerfGG/32.html ! BVerfG .
Zitat, Alice Miller, aus ihrem Buch Am Anfang war Erziehung ( http://www.alice-miller.com/bucher_de.php?page=2 ) aus dem Kapitel: JÜRGEN BARTSCH EIN LEBEN VOM ENDE HER WAHRGENOMMEN - Suhrkamp - Taschenbuch - Verlag, Seite 233 ff.: