Öffentliche
Petition i. S. Bt-Drs. 16/13791 - eingereicht am 23.07.2009:
Der
Deutsche Bundestag möge beschließen ... das
Sozialstaatsgebot im Grundgesetz stärker zu konkretisieren und
der Bundestagsdrucksache 16/13791 -
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613791.pdf von der
Fraktion DIE LiNKE, vom 14.07.2009 zuzustimmen. Die Begründung
ergibt sich aus der Darstellung des Problemes unter Punkt A. Problem,
der Bundestagsdrucksache 16/13791.
Bitte
begründen Sie Ihre Petition!
DIE
LiNKE möchte das Grundgesetz ändern, um dem
Sozialstaatsgebot größere Geltung einzuräumen. In
einemdazu vorgelegten Gesetzentwurf (16/13791 -
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/137/1613791.pdf) wollen die
Abgeordneten vor allem Artikel 3 des Grundgesetzes ("Gleichheit
vor dem Gesetz") ändern. So soll ein neuer Artikel 3a Platz
finden. In ihm soll nach dem Willen der Linksfraktion stehen: ”Im
Mittelpunkt des Arbeits- und irtschaftsleben steht das Wohl der
Menschen." Und weiter heißt es: ”Jeder Mensch hat
das Recht auf frei gewählte oder angenommene Arbeit." In
Artikel 3b soll festgeschrieben werden: ”Jeder Mensch hat das
Recht auf eine bedarfsorientierte soziale Sicherung." Weiter ist
in Artikel 3c zu lesen: ”Jeder Mensch hat das Recht auf
einemenschenwürdige Wohnung und das Recht auf Versorgung mit
Wasser und Energie." Und in Artikel 3d soll nach dem Willen der
Linksfraktion zu lesen sein: ”Jeder Mensch hat das Recht auf
Achtung und Schutz seiner Gesundheitund auf Inanspruchnahme der
Leistungen der gesundheitlichen Infrastruktur." Text entnommen,
am 23.07.2009, von den NachDenkSeiten, des kritischen Tagebuches, Nr.
10, von 09:23 Uhr: http://www.nachdenkseiten.de/?p=4085#h10 - Die
weiteren Begründungen ergeben sich aus der Darstellung des
Problemes unter Punkt A. Problem, der Bundestagsdrucksache 16/13791.
Als
ÖFFENTLICHE PETITION ABGELEHNT, am 30.07.2009, mit den Worten:
"Ihre
Eingabe wird ohne Veröffentlichung im Internet geprüft
werden.Zur
Vorbereitung seiner Entscheidung holt der Petitionsausschuss
grundsätzlich eine Stellungnahme des zuständigen
Ministeriums ein. Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf.
weiteren Ermittlungen wird über die Art dr Erledigung Ihrer
Eingabe entschieden."
JEDER
darf sich JETZT SELBST EIN URTEIL DARÜBER bilden, WARUM SOLCH
EINE GRUNDSÄTZLICHE ENTSCHEIDUNG Bt-Drs.
16/13791, die IMMERHIN ca. 82 Millionen Bürger betrifft,
seitens des Deutschen Bundestages, UNTER AUSSCHLUSS DER
ÖFFENTLICHKEIT (der ca. 82 Millionen Bürger) beschieden
werden soll!
INSGESAMT
ABGELEHNT, am 24. September 2009 (per Postausgang 06.10.2009), mit
den Worten des BUNDESMINISTERIUM der JUSTIZ, vom 24. September 2009:
"1.)
Zur Forderung der Einsenderin, soziale Grundrechte in das Grundgesetz
aufzunehmen, nehme ich in Abstimmung mit dem Bundesministerium des
Innern sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales wie
folgt Stellung:
2.)
Als soziale Grundrechte werden solche Rechte bezeichnet, bei denen
der Staat bestimmte Lebensbedingungen gewährleistet, z.B. das
Recht auf Arbeit, auf Bildung oder auf Wohnung. Der
Parlamentarische Rat sprach sich eindeutig gegen die Aufnahme solcher
sozialer Teilhaberechte in das Grundgesetz aus. Man sah sich zu
einer in sich konsistenten Lösung nicht in der Lage und wollte
vermeiden, das Grundgesetz mit heterogenen, möglicherweise
widersprüchlichen Forderungen zu befrachten (Murswiek, in:
Handbuch des Staatsrechts V, § 112 Rn. 46). Auch wurde dem
Problem Rechnung getragen, dass der Staat regelmäßig gar
nicht in der Lage ist, soziale Grundrechte mit realer Substanz zu
füllen. Während der Staat Freiheitsrechte wahrt, indem er
die Freiheit der Büger respektiert, verfügt er nicht über
die Resourcen, die für eine Erfüllung eines Rechts auf
Arbeit, Bildung, Wohnung usw. zur Verfügung stehen müssten
(Hufen, Staatsrecht II, § 5 Rn. 21). Deutlich wird dies bei
Betrachtung der Verfassungswirklichkeit derjenigen
Landesverfassungen, die - im Gegensatz zum Grundgesetz - soziale
Grundrechte enthalten. Die Verfassung des Landes Bremen
beispielsweise enthält ein "Recht auf Arbeit" (Art. 8
Abs. 1 LV HB). Dort aber ist die ArbeitsloenQuote mit 11,4 % eine der
höchsten in ganz Deutschland. In Baden-württemberg dagegen
ist die Arbeitslosigkeit deutschlandweit am geringsten, ohne dass ein
"Recht auf Arbeit" in der dortigen Landesverfassung
vorgesehen ist.
3.)
Die Absage des Grundgesetzes an soziale Grundrechte ist indes keine
Absage an die ihnen zugrunde liegenden Idee. Diese Idee ist
aufgehoben im Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes (Artikel 20
Absatz 1 und Artikel 28 Absatz 1 GG). Das Sozialstaatsprinzip ist
eine sogenannte Staatszielbestimmung. Staatszielbestimmungen
führen zu einer Verrechtichung staatlichen Handelns. Durch
die Hervorhebung bestimmter Staatsaufgaben macht das Grundgesetz
verbindliche Vorgaben, die den Gestaltungsspielraum der Verwaltung
und des Gesetzgebers einengen. Der Gesetzgeber ist zur Umsetzung
von Staatszielen verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht kann
in dahingehend kontrollieren, ob diese Staatszielvorgaben inhreichend
beachtet worden sind.
4.)
Das
Sozialstaatsprinzip enthält demnach einen Gestaltungsauftrag
an den Gesetzgeber, das Wesentliche zur Verwirklichung des
Sozialstaates zu tun. Es verpflichtet ihn, für einen Ausgleich
sozialer Gegensätze zu sorgen.Darüber hinaus
gebietet es staatliche Fürsorge für Einzelne oder Gruppen,
die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände oder
gesellschaftlicher Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder
sozialen Entfaltung gehindert sind. Zudem enthält es eine
Interpretationshilfe für Verwaltung und Rechtssprechung sowohl
bei der Auslegung des Grundgesetzes als auch bei der Anwendung
einfachen Rechts. Für die Staatsorgane bedeutet dieses
objektivrechtliche Verpflichtung, dass sie ihr Handeln danach
auszurichten haben und dass sie bei der Rechtsanwendung die in dem
Sozialstaatsprinzip liegende Wertentscheidug berücksichtigen
müssen. Bei der Rechtsanswendung entfaltet das
Sozialstaatsprinzip seine Wirkung über die Auslegung
unbestimmter Rechtsbegriffe sowie über die Ermessensnormen.
Subjektive Rechte des Bürges werden jedoch allein aus dem
Sozialstaatsprinzi heraus nicht begründet. So hat der Einzelne
keinen Anspruch auf Bereitstellung eines Arbeitsplatzes eigener Wahl.
Der Gesetzgeber kann aber unter Berufung auf das Sozialstaatsprinzi
geeingnete aMaßnahmen zum Abbau von Massenarbeitsloigkeit
ergreifen (BVerfGE 100, 271 < 284 ff.> )
5.)
Einklagbare
soziale Rechte würden die Wirtschafts- Sozial- und
Kurlturpolitik in weiten Bereichen den Gerichten überantworten,
die damit zugleich Entscheidungen mit einschneidender Wirkung für
den Staatshaushalt zu treffen hätten. Diese Entscheidungen aber
haben nach der Verfassung die politischen Führungsorgane und
dabei in erster Linie der Gesetzgeber zu treffen. In welchem Maße
und mit welchen konkreten Mitteln die Freiheitsverwirklichung
gefördert werden soll, wo die Grenze des "Möglichen"
und "Angemessenen" liegt usw., kann nur politisch
entschieden werden. Die Entscheidung dieser Fragen durch den Richter
wäre weder mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Gewaltenteilung
noch mit dem Demokratieprinzp zu vereinbaren (vgl. Murswiek, in:
Handbuch des Staatsrecht V, § 112 Rn. 95)."
JEDER
darf sich JETZT ERST
RECHT
EIN
URTEIL DARÜBER bilden, WARUM
DIE
KONKRETISIERUNG
DES GRUNDGESETZESBt-Drs.
16/13791, die IMMERHIN ca. 82 Millionen Bürger betrifft,
seitens des Deutschen Bundestages GRUNDSÄTZLICH
UND
MIT DIESEN WORTEN ABGELEHNT
worden
ist! Ich verweise auf DIESE Homepage und die weiterführenden
Links! Ich werde, sobald ich Kraft habe, hier meine Stellungnahme auf
obige Ablehnung veröffentlichen und an das Bundesministerium für
Justiz senden! JEDER sollte sich DIE FRAGE stellen, OB ER SOLCH
Bundesregierung SEIN VERTRAUEN ausspricht UND DIESE WIEDER wählt!
DER
Entscheidungsträger des Bundesministerium für Justiz hat
Gründe, WARUM er zu WESENTLICHEN Punkten der Bt-Drs.
16/13791 KEINE Stellung bezieht und diese in seiner Antwort
VOLLKOMMEN ausklammert, bzw. IGNORIERT! Wir dürfen NICHT weiter
zulassen, dass wir IMMER MEHR unserer Grundrechte beraubt werden und
unsere Verfassung IMMER MEHR aufgeweicht wird, zugunsten einer
neoliberalen/narzisstischen/egoistischen/sadistischen/rein
kapitalistisch orientierten Politik und Gesellschaftsform. Wir, DAS
VOLK berufen uns auf UNSER Grundgesetz, UNSERE Verfassung und auf
EINHALTUNG UND STABILISIERUNG derselben. Eben GENAU DESWEGEN brauchen
wir eine Verfassung und ein Grundgesetz UND STABILISIERUNG
DER/DESSELBEN, WEIL ES IMMER WIEDER HERZLOSE, PERVERSE, SADISTEN und
anderweitug BESESSENE GIBT, die über ALLES RÜCKSICHTS- und
HERZLOS HINWEGTRAMPELN, was ihnen NICHT in den Kram passt, um diese
ihre Ziele zu verwirklichen.
WIR,
ZUMINDEST ICH, wählen POLITIKER (Volksvertreter) NICHT, DASS
diese ihre vom Souverän (uns/mir) übertragene Macht
MISSBRAUCHEN und in Einzelentscheidungen, hinter verschlossenen
Türen, über das Souverän (also über uns/mich)
hinweg, entscheiden! EBENSOWENIG, damit dieses Verhalten durch
Zynismus, Arroganz, Überheblickeit, Ignoranz, Körperverletzung
und Menschenrechtsverletzungen potenziert wird!
WIR
HABEN DIE MACHT! LASST EUCH NICHT manipulieren, VON MEDIEN und
LOBBYISTEN! BILDET EUCH EURE EIGENE Meinung UND NEHMT EURE
DEMOKRATISCHEN GRUNDRECHTE wahr, DADURCH IHR BSPW. WÄHLEN geht,
ANSTELLE ZUHAUSE zu bleiben UND EUCH WEHRT, MIT ALLEN DEMOKRATISCHEN
RECHTSMITTELN, die uns NOCH ZUR VERFÜGUNG stehen!
Lesen
bildet! FÜHLEN HILFT!
Öffentliche
Petition i. S. Schweinegrippe - eingereicht am 04.11.2009:
Bisher
wird das Thema entweder bagatellisiert oder vollkommen unter den
Tisch gekehrt (Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist mir bspw.
SEIT MONATEN eine Antwort schuldig), ALS WENN es überhaupt NICHT
existiert. ES BRODELT ABER UNTER der Oberfläche. Die gewählten
Vertreter des Souveräns haben die Verpflichtung zu DIESEN
MASSIVEN Vorwürfen, GEGENÜBER DEM Souverän STELLUNG zu
beziehen UND ihrer Verantwortung gerecht zu werden, erst recht es
sich um Genozid handelt, WENN die Vorwürfe ihre Berechtigung
haben. Auch ist in Erwägung zu ziehen Neuwahlen anzustreben UND
DIE VERANTWORTLICHEN ZUR VERANTWORUNG ZU ZIEHEN, WENN Volksvertreter
Genozid BILLIGEND IN KAUF nehmen! Schon alleine der Umstand (wenn
schon sonst nichts zugegeben wird, aber DAS) Quecksilber als
Inhaltsstoff zu akzeptieren, ist unakzeptabel!
(Falls
die beiden o. g. Links sich NICHT öffnen lassen, klicke auf
Playlist "Schweinegrippe oder was?" und dann auf die beiden
benannten Videos. Hier vorsichtshalber zusätzlich der Link
meiner Playlist "Schweinegrippe oder was?":
http://www.youtube.com/borderlinesvideo#g/c/EC97FB1B9305E0A9
(wenn dieser Lind sich ebenfalls NICHT öffnen lässt, gehe
manuell borderlinesvideo
auf die entsprechende Playlist "Schweinegrippe oder was?"
und öffne dann die beiden Videos -keine Ahnung, ob das Absicht
ist oder ein tatsächlich technisches Problem -und WARUM dieses
angeblich NICHT gelöst werden kann ... ZUMINDEST sind einige
Links meiner Playlist und Videos von gelöscht worden (derer 8
Videos) und das Youtube-Konto des Anbieter der Videos (MultiWissen)
... WAS auch immer DAS zu bedeuten hat ...). Deswegen zur Sicherheit
und Nochvollziehbarkeit hier noch einmal: Interview Jane
Bürgermeister Part
1 und Part
2.)
BEARBEITUNGSSTAND
gem. Schreiben, vom 30.11.2009:
"Ich
habe ihre Hinweise zur Kenntnis genommen (bezieht sich auf meine
Antwort auf ein vorheriges Schreiben, vom 13.11.2009, in dem
behauptet wird, meine o. g. Part1 und Part2 Links lassen sich nicht
aufrufen) und nunmehr zu Ihrem Anliegen eine Stellungnahme des
zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit angefordert.
Nach
Klärung des Sachverhaltes werde ich mich unaufgefordert wieder
bei Ihnen melden und Sie über das weitere Verfahren informieren.
Bis dahin bitte ich Sie um Geduld."
Zitat:
Dafür, dass die Impfstoff-Hersteller so prächtig
verdienen konnten, habe man „auch Körperverletzung in Kauf
genommen“, sagte Wodarg dem Tagesspiegel
Wie
schön, ES TUT SICH WAS und ENDLICH mal jemand, der FAKTEN
benennt! JA, DAS SIND UNSERE Volksvertreter!
Die
Petition, vom 04.11.2009, ist ABGELEHNT worden, mit den
Briefen/Worten/Stellungnahmen:
DEUTSCHER
BUNDESTAG Petitionsausschuss 12.01.2010
Sehr
geehrte Frau W. ...
ich
komme zurück auf Ihre Eingabe vom 4. November 2009 und darf
Ihnen anliegend die dazu vom Bundesministerium für Gesundheit
angeforderte Stellungnahme mit der Bitte um Kenntnisnahme übersenden.
Diese
Stellungnahme geht sachlich zutreffend auf Ihr anliegen ein und ist
aus Sicht des Petitionsausschusses nicht zu beanstanden. Danach sind
die Vorwürfe der Medizinjournalistin Jane Bürgermeister
nicht haltbar. Informationen zur Bewältigung der
Influenza-Pandemie A/H1N1 und praktische Hinweise zum Umgang mit der
Krankheit finden sie auf zahlreichen Internetseiten (siehe
Stellungnahme).
Ich
hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.
Mit
freundlichen Grüßen
Im
Auftrag
(Namen
nenne ich an dieser Stelle nicht)
Bundesminsterium für
Gesundheit
Freiheit
Einheit
Demokratie Karin
Knufmann-Happe Ministerialdirektorin
Leiterin
der
Abteilung 3 Prävention,
Gesundheitsschutz, Krankheitsbekämpfung, Biomedizin
REFERATSLEITER
Dr.
Blasius
Neue
Grippe
A/H1N1 Eingabe vom 04. November 2009
Bonn,
22.
Dezember 2009
Zu
der o. a. Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:
Die
Petentin fordert den Deutschen Bundestag auf, er möge zu den
Vorwürfen, den Jane Bürgermeister in Interviews und auf
Veranstaltungen erhoben hat, öffentlich Stellung beziehen. In
ihrem Schreiben führt die Petentin aus, dass sie auf eine
Stellungnahme des Bundesgesundheitsministeriums zu den in diesen
Inverviews gemachten Aussagen der Jane Bürgermeister seit dem
Sommer 09 warte.
Die Medizin-Journalistin Jane
Bürgermeister erhebt Anklage gegen die WHO und die UN und wirft
ihnen Bioterrorismus und versuchten Massenmord vor. Ausserdem
unterstellt sie, dass bei der Impfung Nano-Chips gespritzt würden.
Texte und Interviews entsprechender Art werden im Internet durch sog.
"Impfgegner" verbreitet. Diese sind generell gegen die
Durchführung jeder Art von Schutzimpfungen eingestellt und
versuchen beharrlich andere zu verunsichern und so davon abzubringen,
sich gegen übertragbare Krankheiten impfen zu lassen. Dabei
werden - wie auch in dem übersandten Text - die
unterschiedlichsten, sachlich nicht haltbaren Argumentationen
vertreten: Verdrehung oder schlichte Leugnung von Tatsachen bis hin
zur Leugnung der Existenz von Krankheitserregern; aus dem
Sinnzusammenhang gerissene Zitate; Verschwörungstheorien usw.
Die
konkreten Interviews der Jane Bürgermeister, welche seit dem
Frühsommer 09 im Internet kursieren, sind offenbar eine
Strategie gewesen, um Ängste vor einer angeblichen Zwangsimpfung
zu schüren und um auf diese Weise Aufmerksamkeit zu erwecken.
Die zu diesem Zweck in den Videos verbreiteten
Unterstellungen sind unhaltbar. Eine entsprechende substanzlose
Strafanzeige wurde von der Staatsanwaltschaft im österreichischen
Korneuburg daher auch zu Recht nicht weiterverfolgt.
Eine
öffentliche Stellungnahme zu diesen unhaltbaren Vorwürfen
ist daher nicht veranlasst. Ich verweise vielmehr auf die
Vorbereitungen und Informationen des Bundes und der Länder zur
Bewältigung der Influenza-Pandemie A/H1N1. Sie sind darauf
gerichtet, die Menschen umfassend und zeitnah zu informieren sowie
ein Impfangebot zu unterbreiten. Insbesondere wird auf die
Internetseite www.neuegrippe.bund.de
verwiesen. Dort sind auch ausführliche Infomationen des Robert
Koch Institutes (http://www.rki.de/),
des
Paul-Ehrlich-Institutes (http://www.pei.de),
der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(http://www.bzga.de/)
und der zuständigen Landesgesundheitsbeörden zu finden.
Praktische Hinweise finden sich ferner auf den Internetseiten "Wir
gegen Viren" (www.wir-gegen-viren.de)
Die
Petition sowie eine Kopie dieses Schreibens sind beigefügt.
Im
Auftrag (Origninalunterschrift - ohne nochmalige Benennung
des Unterzeichnenden)
Mich
interessiert an dieser Stelle:
WARUM
ist Jane Bürgermeister denn eigentlich NICHT angeklagt worden,
wegen Rufmord, Volksverhetzung, Verleumdung und übler Nachrede,
falscher Verdächtigung, usw., wenn ich die Antwort des
Bundesminsterium für Gesundheit richtig interpretiere?
Siehe
zu und über Jane Bürgermeister und über die
Schweinegrippe den Interviewer selbst:
WIE
verhält es sich mit den Vorwürfen seitens Jane
Bürgermeister, die sich mit den Vorwürfen von Dr.
Wolfgang Wodarg decken, die da lauten, dass die Pandemie
künstlich von den Pharmaherstellern erzeugt worden ist, wenn ich
das richtig interpretiere?
Öffentliche
Petition i. s. Urteil BVerfG zu Hartz IV - eingereicht am
13.02.2010:
Der
Deutsche Bundestag möge beschließen ...
http://www.borderline44.homepage.t-online.de/41526/41948.html
– Meine Gedanken zum Urteil des BverfG zu Hartz IV sowie MEINE
BEGRÜNDUNG ZU DIESER PETITION zur Kenntnis zu nehmen, INCL DEN
WEITERFÜHRENDEN LINKS, ebenso Art 20 Abs. 3 GG UND DIE
ZUSAMMENHÄNGE, welche sich aus meinen Gedanken zum URTEIL des
BverfG u. DEN WEITERFÜHRENDEN LINKS u. unser GG ergeben, DIESE
REALITÄTSGERECHT zu erfassen u. daraus REALITÄTSBEZOGENES,
LOGISCHES, FOLGERICHTIGES Handeln abzuleiten!
Bitte
begründen Sie Ihre Petition!
ANSTELLE
Fakten, die AUCH ICH in Juli 2006 schon benannt habe (s.
http://www.borderline44.homepage.t-online.de/41526/41939.html
– BverfG) und das BverfG in seinem Urteil vom 09.02.2010
BESTÄTIGT HAT, zur Kenntnis zu nehmen, WIRD STATT DESSEN seitens
der benannten Politiker (FDP CDU CSU GRÜNE SPD - die wenigen
Ausnahmen bestätigen DIE REGEL) ALLES versucht, DIE LÜGEN
WEITERHIN aufrecht zu erhalten und die Pauschalen NICHT
realitätsgerecht zu ermitteln und WILLKÜRLICH zu kürzen
und unser GG und die Leitsätze des BverfG (Art. 28 Abs. 3 und
Art. 79 GG) WEITER zu unterlaufen, bspw. AUCH dadurch die
Steuereinnahmen ABSICHTLICH reduziert werden, um BEHAUPTEN ZU KÖNNEN
dass Art 20 Abs. 1 GG NICHT finanzierbar ist. DASSELBE Prozedere wird
bei den SozialEINNAHMEN (KV RV PV AV) mit DENSELBEN Behauptungen in
Grün angewendet dadurch bspw. die Kopfpauschale anstelle
Bürgerversicherungen
wie DIE LiNKE sie fordert eingeführt werden soll. Der Deutsche
Bundestag möge beschließen DAS zu unterlassen und DIE
REALITÄT zur Kenntnis zu nehmen, AUCH DIE EIGENE, mit Verweis
auf Arno Gruen und Alice Miller und sich zu
http://www.borderline44.homepage.t-online.de/41526/41957.html
– Entschuldigen UND
http://www.borderline44.homepage.t-online.de/41526/41966.html
– Wiedergutzumachen! Ich berufe mich ABSCHLIESSEND auf die Art.
5 GG und 20 Abs. 4 GG und die Art. 1 bis 3 GG mit Verweis auf meine
Gedanken zum Urteil des BverfG zu Hartz IV.
DIE
ENTSCHEIDUNG zur Annahme der Petition STEHT NOCH OFFEN!
ANTWORTSCHREIBEN
des DEUTSCHEN BUNDESTAGES - Petitionsausschuss, vom 17.02.2010:
"Sehr
geehrte
Frau W.
ich bitte Sie, Ihre Petition zu
konkretisieren (ohne Internetverweise).
Mit
freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(B.
V.)"
Meine
Antwort am 18.02.2010:
Der Deutsche Bundestag möge sich
bitte einen Übersetzer leisten, welcher der Deutschen Sprache
mächtig ist und meine Petition l e s e n kann!
MfG A. W.
Sachstandsmitteilung:
Bis HEUTE, 16. Dezember 2010, habe ich v. Petitionsausschuss KEINE Antwort auf meine eingereichte Petition, vom 13.02.2010, erhalten!