Nachdem ich 7 Jahre, bis zum Jahre 2007, aufgrund
meiner Einkommensverhältnisse als Erwerbsunfähigkeitsrentnerin, von den
GEZ-Gebüren befreit war, wurde ich auf einmal, auf Grundlage einer
Gesetzesänderung, die besagte, dass "nur noch" Hartz-IV-Empfänger von
den
GEZ-Gebühren befreit sind, aufgefordert GEZ-Gebühren zu bezahlen,
gleichwohl meine Einkommensverhältnisse UNVERÄNDERT SIND und WAREN und
DAS Niveau, auf dem ich lebe, DASSELBE IST und WAR, WIE die sieben Jahre
zuvor- und dem Niveau eines Hartz-IV-Empfängers gleicht.
Ich
soll also JETZT auf einmal, WEIL ich Erwerbsunfähigkeitsrenterin und
NICHT Hartz-IV-Empfängerin heiße, GEZ-Gebühren bezahlen,
UNGEACHTET der Tatsache, wie hoch oder niedrig meine Einkünfte sind,
OBWOHL bei den Hartz-IV-Empfängern DAS NIEDRIGE EINKOMMENSNIVEAU der
ausschlaggebende Grund FÜR DIE Befreiung von den GEZ-Gebühren IST und
MEIN NIEDRIGES Einkommensniveau die Jahre zuvor AUCH DER
AUSSCHLAGGEBENDE Grund
für die Befreiung der GEZ-Gebühren WAR- UND NICHT die Tatsache, dass
ich
Erwerbsunfähigkeitsrentnerin, anstelle Hartz-IV-Empfängerin bin.
SG
Kassel vom 18.02.2010 zu: B
14 AS 53/08 R (i. V. Presseerklärung Brigitte Vallenthin -
11. u. 18. Februar 2010)
Insofern ist es fraglich, ob DIESES VORGEHEN (IM WISSEN MEINER UNTERSCHREITUNG DES EXISTENZMINIMUMS) Verfassungskonform ist (s. BVerfG Urteil vom 09.02.2010 zu 1 BvL 1/09, 1
BvL 3/09, 1 BvL 4/09 ) und es sich BEI DIESEM VORGEHEN (IM WISSEN MEINES EKLATANTEN UNTERGEDECKTEN EXISTENZMINIMUMS VON MIR GEZ-GEBÜHREN ZU VERLANGEN UND MEINEN NOTWENDIGEN, AUFGESTAUTEN, UNTERGEDECKTEN BEDARF WISSENTLICH ZU VERGRÖSSERN) nicht "um einen
zusätzlich schwerwiegenden Eingriff" mir gegenüber handelt.