ich möchte Ihnen als Betroffene folgende Informationen und
Fragen weiterleiten. Ich bin in der Form betroffen, dass ich seit
ca. 10 Jahren auf Hartz IV Niveau lebe, mal mehr oder weniger mit
ca. 20 Euro darüber, als ehemalige Steuerfachangesellte,
arbeitsunfähig berentet, seit 2001, rückwirkend zu 1999,
arbeitsunfähig insgesamt, seit Oktober 2007. Dass das Hartz IV
Niveau also nur eine vorübergehnde Sache ist, IST EINE
LÜGE, wie man an meinem Leben UNSCHWER ERKENNEN kann -auch
wenn es Hartz IV erst seit 2005 gibt, so ist das Niveau, auf dem
ich lebe, DASSELBE!
Hieraus leiten sich nun meine Fragen an den am Montag tagenden
Ausschuss zu Hartz IV (beachten Sie bitte bei Ihren Entscheidungen,
dass auch SGB XII von Ihren Entscheidungan abhängig ist, weil
SGB II und SGB XII also INSGESAMT das Grundsicherungsniveau - DAS
WAS EIN MENSCH ZUM LEBEN BRAUCHT - davon abhängig IST) ab:
Und DANN stellen Sie sich bitte vor, Sie leben, WIE ICH, 10 Jahre
auf dem Niveau und es besteht KEINE andere Alternative. -DANN
BEANTWORTEN SIE BITTE DIE Fragen! -bedenken SIe bitte, dass
Menschen wie ich 7 Jahre früher sterben und achten Sie auf den
Vorwurf der Euthanasie- sowie auf die Feststellung, dass sogar 40
Millionen Menschen arbeitslos sein könnten und wir immer noch
ein Wachstum hätten, aufgrund der Produktivität (zu
finden in Jean Ziegler:
http://www.borderline44.homepage.t-online.de/134201.html ).
Des Weiteren mache AUCH ICH Ihnen diesen Vorwurf:
http://www.hartz4-plattform.de/images/HartzIV-Anhoerung-19.11.2010.pdf
- (WARUM bspw. laden Sie Menschen WIE MICH NICHT zu Anhörungen
ein, bspw. auch betreffd. runden Tischen zu sexuellen Missbrauch,
Kindesmisshandlung und Leben auf Hartz IV Niveau -auch wenn es
"nur" die Erwerbsunfähigkeitsrente ist, welche mich auf Hartz
IV Niveau leben lässt -ich habe sogar darüber 2 Jahre
Buchhaltung gemacht mit mtl. Überschussrechnungen und
Zwischenbilanzen und bin auf das Ergebnis gekommen, dass ich im
Schnitt nur 79 Euro für Nahrungsmittel mtl. ausgeben kann (und
werde die enstprechenden (Berechnungen, Bilanzen und
Überschussrechnungen) Daten demnächst auf meinen Seiten
bei BVerfG in meiner HP veröffentlichen als PDF) -BIS HEUTE
s.o. WIE es sich so Lebt 2010)
Alle meine Inhalte bitte ich ZUR KENNTNIS zu nehmen und dem
Ausschuss VORZULEGEN, da ich NICHT eingeladen worden bin,
gleichwohl ich einigen Menschen bekannt sein dürfte, aufgrund
eingereichter und ignorierter Petitionen, bspw. dieser:
Wer glaubt, dass in Politik und Wirtschaft Liebe und Mitgefühl
(Empathie) unwichtig sind HANDELT WIE SIE (also unsere derzeitige
und vorhergehenden Bundesregierung) und lässt sich durch
Roboter ersetzen. -auch diese haben KEINE Gefühle und besitzen
KEINE Empathie und können auf Egoismus und Flucht vor sich
selbst programmiert werden, ohne aus ihrem Leben und gemachten
Erfahrungen lernen zu müssen, siehe dazu:
Ja, so ca. 6 Stunden (vielleicht auch mehr) brauchen Sie schon, all
diese Zusammenhänge zu erfassen. Das ist auch angemessen, wenn
man bedenkt, welche VERANTWORLTICHEN Aufgaben Sie von uns, dem Volk
übertragen bekommen haben.
ich hoffe, Sie sind sich Ihrer Verantwortlchkeit bewusst und ich
hoffe, dass irgendwo ein Herz ist, wo jetzt noch nichts ausser eine
Mauer aus Ignoranz und Überheblichkeiit und Narzissmus und
Verachtung zu erkennen ist.
Der Vorwurf der Unsachlichkeit meinerseits prallt an mir ab, weil
es unsachlich wäre, zu behaupten, sachliche Argumente und
Beweise und Fakten, wie ich sie vorzulegen und vorliegen habe und
deren psychologischen Zusammenhänge, warum Menschen wie Sie
(und jeder Einzelne in unserer Gesellschaft) so und wie handeln,
bzw. handelt, seien unsachlich. Warum Sie diese Behauptung, im
Falle eines Falles tätigen, geht EBENFALLS aus meinen Inhalten
hervor.
Auch geht es MIR NICHT um Aufmerksamkeit im narzisstischen Sinne,
sondern UM DAS ZUR KENNTNIS NEHMEN MEINER INHALTE! ICH BIN DAS
OBJEKT Ihres STAATLICHEN HANDELNS! Ich LEIDE unter IHRER und Ihrem
(Gesetzgeber - Bundesregierung) Rücksichtslosligkeit,
Egoismus, Empathielosigkeit und Flucht vor sich selbst, auf Kosten
von Menschen wie mich. Sie fügen meiner Gesundheit ERHEBLICHEN
Schaden zu und VERKÜRZEN meine Lebenszeit! Ich wünschte
mir, dass ich all das NICHT schreiben müsste, was ich im
Rahmen meiner Nothilfe schreibe und dass ich mich NICHT auf Art. 1
bis 3 GG, auf Art. 5 GG und Art. 20 (4) GG berufen müsste, was
ich an dieser Stelle tue. SIE GEFÄHRDEN unsere Demokratie und
betreiben Hochverrat, wenn sie Ihre Politik nicht
rückgängig machen UND GNADENLOS fortsetzen!
Wir, damit sind also AUCH SIE gemeint, können NICHT Unschuld
für uns beanspruchen, wenn wir VERFÜGBARE Informationen
ignorieren.
Ich bitte Sie, meine Inhalte zur Kenntnis zu nehmen und dem
Ausschuss für Hartz IV für Montag, den 22.11.2010
vorzulegen. Und ich bitte Sie anzufangen zu fühlen und zu
weinen und wütend zu sein:
AUF DIE TÄTER UND NICHT auf Menschen wie mich.
Mit vielen Dank für Ihren Mut, Ihr Verständnis und
Entgegenkommen und Ihre Einsicht, verbleibe ich IN DIESER Hoffnung,
mit freundlichen und traurigen Grüßen borderline44
Ps.: hatte diese Mail im Kontaktformular bei Fragen eingegeben,
aber wurde nicht angenommen, daher sende ich von meinem E-Mailkonto
an Sie.
Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Gesetzgeber, Regelleistungen und Regelsätze unter Beachtung der Menschenwürde nachvollziehbar und realitätsgerecht zu bestimmen und ein menschenwürdiges Leben auch von Kindern, Jugendlichen und Menschenmit besonderem Bedarf zu sichern. DiesemAnspruch kommt der vorgelegte Gesetzentwurf nichtnach. Im folgenden wird dargelegt und begründet, dass
- die Regelleistung zu niedrig angesetzt wurde und mit diesem Gesetz für rund 20 Millionen Menschen allein in der Bundesrepublik mittelfristig ein Leben in Mangel und Unterversorgung festgeschrieben würde (vgl. S. 3),
- Unterversorgung in Folge unzureichender Regelleistung nach Aussagen aus der Wissenschaft wieauch verbreiteter Lebenserfahrung an den Beträgenfür wichtige Ausgabengruppen wie Ernährung,Bekleidung, Mobilität ohne weiteres abzulesenist (vgl. S. 6 - 9),
– es ein gemeinsames Interesse von Arbeitnehmer/ innen, Beziehern von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe wie auch den Erzeugern von Lebensmittelngibt, die Regelleistung deutlich anzuheben, allein für Lebensmittel um mindestens80 Euro (näher ausgeführt am Beispiel von Lebensmitteln,S. 7, und Textilien, S. 8),
... (...) ...
II. Sicherung des Existenzminimums ist keinesfalls nur eine Frage der Absicherung einer kurzfristigen Notlage – der Stellenwert von Regelsatz (§ 27a ff. SGB XII) und Regelleistung (§ 20 SGB II):
Mit der Festlegung des gesellschaftlichen Existenzminimums über die Höhe von Regelsatz / Regelleistung wird über gesellschaftliche Teilhabe oder Ausgrenzung, menschenwürdiges Leben oder Unterversorgung in allen Lebensbereichen von mehr als 20 Millionen Menschen allein in der Bundesrepublik entschieden.
Im Zusammenhang mit der Debatte um die Neufestsetzung der Regelleistung heißt es mitunter, die Leistungen von Hartz IV sicherten nur einen zeitlichbegrenzten Übergang, quasi einen Unterbrechungszeitraum von Lebensabschnitten mit durchweg Existenz sichernden Einkommen (z. B. durch Erwerbseinkommen mit gesellschaftlich durchschnittlichem Niveau). Das ist unzutreffend. Vielmehr wird mit der parlamentarischen Entscheidung über Regelleistung und Regelsatz über das dauerhaft oder zumindest für lange Jahre bestehende Einkommens- und Existenzniveau vieler Bevölkerungsgruppen entschieden, zusammen von rund einem Viertel der Einwohner/ innen. Dazu gehören unter anderem:
* Einzelpersonen und Familien im Bezug von Leistungen aus SGB II ohne Erwerbsarbeit,
* Erwerbsunfähige und Rentner/innen mit Leistungsansprüchen nach dem SGB XII,
* Beziehende von Arbeitslosengeld I die aufstockendem Arbeitslosengeld II,
* Beschäftigte mit geringen Einkommen, seien sie geringfügig, teilzeitig, in Arbeitnehmerüberlassung, oder in Vollzeit zu Hungerlöhnen beschäftigt,
* Beschäftigte mit Arbeitsverhältnissen mit Mindestlohnvereinbarungen, da das Hartz-IV-Niveau immer auch Maßstab gebend für derartige Abkommen ist. Oft liegen diese Einkommen aber nur ein wenig über dem Existenzminimum,
* Menschen in Arbeitsgelegenheiten, Bürgerarbeit oder anderen Tätigkeiten, die keine oder nur sehr eingeschränkte Arbeitnehmerrechte haben (z.B. Praktika, Arbeitserprobung),
* Kleinselbständige und Landwirte mit Einkommen unter- oder nur knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,
* Personen mit ergänzendem Wohngeldbezug unter- oder knapp oberhalb der Sozialhilfeschwelle,
* Familien mit Bezug von Kinderzuschlag nach dem BKGG,
* eine erhebliche Zahl der Familien mit Bezug von Elterngeld,
* Flüchtlinge mit einem Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
* alle Steuerzahler/innen, bei denen die Höhe des von Existenzminimum abhängigen Steuerfreibetrages über das ihnen verfügbare Nettoeinkommen direkt entscheidet und
* viele weitere Menschen in der „versteckten Armut”.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Über zentrale Bereiche des Lebens dieser Menschen wie Ernährung, Getränke, Kleidung, Einrichtung, Kultur, Kommunikation, Mobilität, Bildung, Freizeit, Sport, Erholung, Reisen, Dienstleistungen, Altersvorsorge, Hygiene und Gesundheit entscheiden die Abgeordneten des Bundestages mit Zusammensetzung und Betrag der Regelleistung direkt oder nur wenig vermittelt (z.B. über den Steuerfreibetrag in Höhe desgesellschaftlichen Existenzminimums).
Die Abgeordneten entscheiden darüber, ob rund ein Viertel der Bevölkerung von gesellschaftlicher Teilhabe und Entwicklung einkommensseitig immer weiter abgekoppelt wird, ob der dieser Bevölkerungsgruppe zuzurechnende Anteil der Bevölkerung weiter wachsen wird, ob die diesbezügliche ‘Spaltung’ der Gesellschaft vorangetrieben, aufgehalten oder – was dringend erforderlich wäre – umgekehrt wird. <<<
... SELBER weiterlesen, BIS S. 276! Guido Grüner BESTÄTIGT meine SEIT 2005 EINGEREICHTEN UND ABGESCHMETTERTEN Rechtsmittel!
* BT-Drs. 17/3404 und die vom BMAS veröffentlichten ergänzenden Informationen erfüllen die vom BVerfG 1 BvL 1/09 als „Obliegenheit“ definierten Anforderungen an „Transparenz“ und „Nachvollziehbarkeit“ nicht. Diese Unterlagen sind für die Bemessung des menschenwürdigen Existenz-Minimums mit einem selektiven Additions-Verfahren nicht geeignet.
* Der vom BVerfG verlangte Ausschluss von Haushalten mit Einkommen unterhalb der Sozialhilfe- Schwelle aus der EVS-2008-Referenz-Gruppe wurde missachtet.
* Im Gesetzentwurf BT-Drs. 17/3404 ist nicht ersichtlich, welche Ausgabe-Positionen der EVS-Referenz-Haushalte in der Leistung enthalten sein sollen und welche nicht.
* Die Berechnung „abweichender“ Bedarfe (BVerfG 1 BvL 1/09 Abs. 204) ist mit den bisher veröffentlichten Daten nicht möglich, da nicht ersichtlich ist, welche Ausgabe-Positionen in der Leistung enthalten sind, geschweige denn ihre „normale“ Höhe.
... (...) ...
* Bei verfassungs-konformer Umsetzung der Ergebnisse der „Sonderauswertung EVS 2008“ Referenz-Gruppe „unterste 15 %“ beträgt selbst bei fehlendem Ausschluss von Haushalten unterhalb der Sozialhilfe-Schwelle der Leistungs-Anspruch für Ein-Personen-Haushalte monatlich mindestens EUR 540
* Bei verfassungs-konformer Umsetzung der Ergebnisse der „Sonderauswertung EVS 2008“ Referenz-Gruppe „unterste 20 %“ beträgt selbst bei fehlendem Ausschluss von Haushalten unterhalb der Sozialhilfe-Schwelle der Leistungs-Anspruch für Ein-Personen-Haushalte monatlich mindestens EUR 565
* Auf Basis der vom BMAS veröffentlichten Daten zu den EVS-Referenz-Gruppen „unterste 10 %“ und „unterste 20 %“ ergibt sich sich für die dazwischen liegende EVS-Referenz-Gruppe von 1090 erfassten Haushalten (Netto-Einkommen zwischen EUR 810 und EUR 990 monatlich) ein Leistungs-Anspruch in Höhe von monatlich EUR 594
* Der Gesetzentwurf enthält keinerlei Angaben, die eine verfassungs-konforme Begrenzung der Höhe des Regelbedarfs auf lediglich EUR 364 monatlich rechtfertigen könnten.
... (...) ...
* Eine Anpassung der Leistungs-Höhe an Preis- “Entwicklungen“ kann nicht erfolgen, solange die zu beobachtenden „Güter und Dienstleistungen“ nicht eindeutig benannt sind.
* Um die Preis-Entwicklung der für die Leistungs- Höhe relevanten Produkte sachgerecht ermitteln zu können, ist eine Benennung der zu beobachtenden Einkaufs-Stätten notwendig, da Preis-Steigerungen bei Discountern nicht durch Preis-Senkungen bei Feinkostläden kompensiert werden.<<<
GESAMT nachzulesen, auf den Seiten 142 bis 265. -im Anschluss kommt dann das Gutachten von Guido Grüner (s.o.) auf den Seiten 266 bis 276.
Pressemitteilung des Netzwerks Grundeinkommen zu Hartz-IV-Entwurf anlässlich der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und
Soziales im Deutschen Bundestag am 22.11.2010 z. „Entwurf eines
Gesetzes zur Ermittlung v. Regelbedarfen u. zur Änderung d. Zweiten
u. Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ der Fraktionen der CDU/CSU und der
FDP (BT-Drs.: 17/3404) - Zitatausschnitt:
>>> Das Netzwerk Grundeinkommen fordert die sofortige Streichung der
Paragraphen 31 und 32 bei Hartz IV, da die dort vorgesehenen Sanktionen
grundrechtliche Erfordernisse verletzen. „Der vorliegende Gesetzentwurf
berücksichtigt nicht die Vorgaben der Bundesverfassungsgerichts in
seinem Urteil von 9.2.2010. Dort wird das Grundrecht auf die Existenz-
und Teilhabesicherung als unverfügbares und einzulösendes Grundrecht
bezeichnet“, sagte Ronald Blaschke, Mitglied des Netzwerkrates. „Das
schließt Sanktionen bzw. Leistungskürzungen grundsätzlich aus.“ Das
Netzwerk Grundeinkommen stellt ebenfalls fest, dass es sich laut
Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um eine individuelle Garantie der
Existenz- und Teilhabesicherung handelt. Ein Hilfebedürftiger darf
nicht auf freiwillige Leistungen Dritter verwiesen werden, auf die kein
Rechtsanspruch besteht. Reimund Acker, ebenfalls Mitglied des Netzwerkrates, sagte dazu: „Die
Bedarfsgemeinschaftsregelung bei Hartz IV ist grundrechtswidrig. Sie
unterstellt einen Rechtsanspruch gegenüber Lebenspartnern oder
Stiefeltern, den es gar nicht gibt.“
Das Netzwerk Grundeinkommen kritisiert weiterhin die intransparente und
nicht sachgerechte Bestimmung der Regelleistung. „Fünf Euro mehr, das
ist ein Witz, über den keiner lachen kann“, so Blaschke. „Das Netzwerk
hat sich auf seiner letzten Mitgliederversammlung der berechtigten
Forderung des Bündnisses für
mindestens 500 Euro Regelsatz angeschlossen.“ In einer öffentlichen Stellungnahme des Netzwerkes Grundeinkommen zum Gesetzentwurf wird die Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bzgl. der Regelsatzbestimmung nachgewiesen. <<<
Die Definition von § 263 StGB: >>> (1) Wer in der Absicht,
sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch
Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist
strafbar. <<<
WARUM greift das Gesetz NICHT bei unserer
Bundesregierung?
DIESE Aussage betreffd. Guttenberg gilt NICHT NUR für Guttenberg, SONDERN AUCH für die Politiker INSGESAMT und unsere Bundesregierung, ERST RECHT BETREFFD. HARTZ IV!
>>> CDU/CSU und FDP betrügen Hartz IV-Betroffene um mindestens 28 Euro
„CDU/CSU und FDP betrügen die Betroffenen von Hartz IV allein
mit den beiden offensichtlichsten Tricksereien um 28 Euro. Das ist die
ganze unsoziale Wahrheit von Schwarz-Gelb“, erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi zur von der LINKEN angeforderten Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze durch das Statistische Bundesamt, die den minimalsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts
genügt. Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion
ergänzt. „Es ist erbärmlich und eine Schande, dass Frau von der Leyen,
Frau Merkel und Herr Westerwelle die Verfassung brechen und den Ärmsten
der Armen ein menschenwürdiges Existenzminimum bewusst vorenthalten.“
Das Statistische Bundesamt hatte im Ergebnis der Neuberechnung auf Basis
der untersten 20 Prozent der Haushalte und unter Herausrechnung der so
genannt verdeckt Armen aus der Referenzgruppe einen Regelsatz von 389,71 Euro festgestellt. Unter Berücksichtigung der von der Koalition vorgesehenen Inflationsanpassung von 0,55 Prozent ergibt sich ein Regelsatz von 391,85, gerundet 392 Euro.
Gregor Gysi: „Damit ist zugleich völlig klar, dass dieses Gesetz von
vornherein verfassungswidrig ist. Die Abgeordneten des Bundestages, der
Bundesrat und der Bundespräsident müssen sich darüber im Klaren sein,
dass das von der Koalition vorgelegte Gesetz dem Grundgesetz
widerspricht. Sollte es in dieser Form dennoch Gesetzeskraft erlangen,
ist eine sofortige Klage in Karlsruhe unumgänglich.“
Katja Kipping: „Wir werden Ihnen am Montag die Ergebnisse weiterer
Korrekturberechnungen und damit einen Regelsatz vorstellen, der in jeder
Hinsicht Geist und Buchstaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts entspricht, damit deutlich auch über 392 Euro liegt und ein menschenwürdiges Existenzminimum sichert.“ <<<
>>> Sozialexperten: Berechnung der Bundesregierung voller Tricks und politisch gewollter Abschläge
Von Fabian Lambeck
Schwarz-Gelb hat bei der Neuberechnung der Regelsätze
offensichtlich getrickst. Ein Expertengremium, das auf Nachfrage der
LINKEN eigene Berechnungen anstellte, kommt nun zu dem Ergebnis, dass
der Satz mindestens 28 Euro höher liegen müsste. Würde man alle
dämpfenden Faktoren herausrechnen, müsste der Regelsatz mehr als 500
Euro betragen.
Obwohl Opposition und Sozialverbände den neuen Regelsatz als zu niedrig
kritisieren, halten Union und FDP an ihrem Vorhaben fest. Ab Januar soll
das Arbeitslosengeld II für Erwachsene um ganze fünf Euro steigen. So
kommt ein alleinstehender Hartz-IV-Bezieher dann auf 364 Euro pro Monat.
Das reicht nicht mal aus, um die Preissteigerungen der letzen Jahre
aufzufangen.
Am Montag präsentierte die stellvertretende Vorsitzende der LINKEN,
Katja Kipping, nun alternative Berechnungsergebnisse. Auf Einladung der
Linkspartei hatten sich Experten aus »Sozialverbänden, Wissenschaft und
Bewegung« zusammengesetzt und den neuen Regelsatz unter die Lupe
genommen. In ihrem Abschlussbericht »Existenzminimum kleingerechnet«
kommen die Experten zu dem Ergebnis, dass »Tricks und politisch gewollte
Abschläge« den Regelsatz drücken.
Zu den Tricks der Regierung gehört so beispielsweise die »Herausnahme
der verdeckt Armen«, wie Katja Kipping am Montag erläuterte. Als
verdeckt arm gelten Arbeitnehmer, deren Einkünfte unter Hartz-Niveau
liegen und die aus Scham oder Unkenntnis keinen Antrag auf Unterstützung
stellen. Und obwohl das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dass
verdeckt Arme die Datenbasis verfälschen, wurden sie nicht
herausgerechnet.
Ein weiterer Trick ist die Verkleinerung der Referenzgruppe. Bislang
zog man die Ausgaben der untersten 20 Prozent aller Haushalte heran. Nun
stützt man sich nur noch auf die untersten 15 Prozent der Einkommens-
und Verbrauchsstichprobe (EVS). Eine glaubhafte Begründung dafür blieb
die Regierung bislang schuldig. Doch der sich daraus ergebende Effekt
spricht für sich: Ohne diese willkürliche Verkleinerung der
Referenzgruppe und ohne die verdeckt Armen würde der Regelsatz statt 364
Euro rund 392 Euro betragen. Allein die beiden Rechentricks drücken den
monatlichen Satz also um 28 Euro.
Doch das ist noch nicht alles: Korrekterweise müssten auch die
sogenannten Aufstocker aus der EVS-Stichprobe herausgerechnet werden.
Hunderttausende Bundesbürger verdienen so wenig, dass sie ihr Gehalt mit
Hartz IV »aufstocken« müssen. Auch sie drücken die Berechnungsgrundlage
und somit den Regelsatz. Doch eine genaue Berechnung dieses Effekts war
der Expertengruppe unmöglich, da die Bundesregierung »wichtige Rohdaten
der EVS zurückhält«, wie Katja Kipping anmerkte.
Aber es sind nicht nur diese Rechentricks, die den Regelsatz drücken.
Auch willkürliche Abschläge gehören zum Kalkül der Regierung. Warum
Hartz-IV-Betroffene etwa keine Haftpflichtversicherung brauchen oder
kein Bier trinken dürfen, bleibt unklar. Verzichtet man auf diese
Dämpfungsfaktoren, dann müsste der Regelsatz bei 460 Euro liegen. Noch
mehr Geld gäbe es, wenn alle Abschläge wegfallen würden. Dann könnten
sich Hartz-IV-Bezieher auf über 500 Euro pro Monat freuen.
>>> Statistisches Bundesamt legt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE neue Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichproben 2008 vor Die Bundesregierung hat getrickst und manipuliert, um bei der Neuermittlung der Hartz IV-Regelsätze höhere Leistungen zu vermeiden. DIE LINKE hat die Berechnung der Bundesregierung vielfach kritisiert und die Manipulationen benannt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar 2010 festgelegt, dass zur Vermeidung von Zirkelschlüssen der Gesetzgeber verpflichtet wird, „bei der Auswertung künftiger Einkommens- und Verbrauchsstichproben darauf zu achten, dass Haushalte, deren Nettoeinkommen unter dem Niveau der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch inklusive der Leistungen für Unterkunft und Heizung liegt, aus der Referenzgruppe ausgeschieden werden“ (BVerfG, 1 BvL 1/09, Absatz-Nr. 169). Das Ministerium hat diese konkrete Vorgabe ignoriert. Die LINKE hat im parlamentarischen Verfahren den Antrag eingereicht, neue Berechnungen unter Beachtung dieser Vorgabe vorzulegen (Bundestagsausschuss Drucksache 17(11)289). Dies wurde im Ausschuss von den Abgeordneten von CDU /CSU und FDP abgelehnt.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE das Statistische Bundesamt mit einer Sonderauswertung der EVS 2008 beauftragt, die die genannte Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Methodisch wurde dafür eine Mindesteinkommensgrenze eingezogen. Alle Haushalte mit einem Nettoeinkommen unter dieser Mindesteinkommensgrenze wurden aus der weiteren Berechnung ausgeschlossen. Die Mindesteinkommensgrenze errechnet sich wie folgt:
durchschnittlicher Regelsatz im Jahr 2008: 349 Euro plus durchschnittliche anerkannte KdU 2008: 290 Euro Summe : 639 Euro Ergänzend wurde festgelegt, dass nach den etablierten Standards die untersten 20% der nach Einkommen geschichteten Haushalte als Referenzgruppe für die Ermittlung der Regelbedarfe herangezogen werden sollen. Der Auftrag wurde zunächst auf die Einpersonenhaushalte beschränkt.
Beauftragt wurde das Statistische Bundesamt
1. mit der Ermittlung der vollständigen Verbrauchsausgaben der so definierten Referenzgruppe und
2. mit der Ermittlung der regelsatzrelevanten Ausgaben nach den Vorgaben
des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung.
Die Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts ergibt, dass nach Bereinigung dieser beiden Faktoren der Regelsatz 2008 bei 389,71 Euro liegen würde. Wird dieser Wert nach den Vorgaben des Gesetzesentwurfs fortgeschrieben, so ergibt sich ein Wert von 392 Euro.
Es ist zu betonen, dass bei der Sonderauswertung sämtliche, in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung vorgesehenen Abschläge und Kürzungen übernommen worden sind. Das Ergebnis der Sonderauswertung stellt somit nicht die geforderte Regelsatzhöhe der Fraktion DIE LINKE dar, sondern lediglich einen ersten Schritt zur Ermittlung eines sachgerechten und verfassungsgemäßen menschenwürdigen Existenzminimums. Allerdings erlaubt erst die Sonderauswertung eine weitergehende Analyse, wie sie in dem Papier „Existenzminimum kleingerechnet. Alternative Berechnungen zu Hartz-IV-Regelsätzen“ vorgelegt worden ist.
Um der Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ermittlung des Existenzminimums Rechnung zu tragen, machen wir hiermit die Ergebnisse des Statistischen Bundesamts allgemein zugänglich.
Bitte zitieren als: Sonderauswertung der EVS 2008 durch das Statistische Bundesamt im Auftrag der Fraktion DIE LINKE <<<
Wenn jemand wider besseren Wissens etwas trotzdem tut, dann erhöht das
(erst recht
im Falle von Hochverrat §§ 81 und 82 StGB und Betrug § 263 StGB und Rechtsbeugung
§ 339 StGB)
das Strafmaß, sofern es sich um eine Straftat, i.S. von
Handeln und Unterlassen handelt.
Die Immunität von Politikern darf nicht dazu
missbraucht werden, zu rechtfertigen, Hochverrat und Betrug, im großen Umfang (zumindest gegen
ein Viertel der Deutschen Bevölkerung) zu betreiben und dem BVerfG den Stinkefinger (§ 185
StGB und o.g. §§ StGB) zeigen zu dürfen.
FRAGEN:
WANN wird die Immunität unserer Bundesregierung aufgehoben? WAS tut der Verfassungsschtz? -billigt er Postdemokratie?
WAS tun unsere fähigen Juristen? -trauen sie sich nicht? -weil
... wir in einer Diktatur leben? -und sie Angst haben? -normalerweise darf nicht der bestraft und verfolgt werden, der die Wahrheit sagt und ans Licht bringt, sondern der, der das tut und dafür verantworltich ist, worüber die Wahrheit gesagt wird. In einer Diktatur wird selbstverständlich der bestraft, der es wagt die Wahrheit ans Licht zu bringen (pathologische Treue).
Ich berufe mich auf Art. 1 bis 3 GG, 19 GG, 79 GG und Art. 20 (4) GG!
Dass Menschen wie ich, Politiker wie Gregor Gysi, Katja Kipping, Oskar Lafontaine und Sahra Wagenknecht u.a. Mitglieder von der Partei DIE LiNKE sich den Mund fusselig reden (und schreiben) wird so lange so bleiben, wie die psychologischen Zusammenhänge,
warum Menschen wie handeln und unterlassen, im Bundestag von DIE LiNKE unberücksichtigt und
unkonfrontiert bleiben.
Es ist die Haltung (Erziehungsstile, Doppelmoral,
Ditkatur) der Eltern der Kindheit, welche aus den ensprechenden
BundestagsFraktionen spricht. Solange jene ihre Eltern der Kindheit weiter idealisieren,
werden sie uns ihr Kindheitsleid antun (s. Täter UND Opfer wie wir ...) und in der Sprache der Eltern ihrer Kindheit zu uns sprechen. -ohne zu realisieren, was ihnen die Haltung der Eltern der Kindheit IN ihrer Kindheit AUSGEMACHT hat. -und das, was sie in sich selbst nicht erkennen und erfühlen wollen, werden sie im Anderen nicht erkennen und erfühlen können und werden so zum Täter desen, wessen Opfer sie in der Kinheit einst waren. Wer das öffentlich nicht konfrontiert, hält
Neurotiker an der Macht. -und das IST gefährlich, wie wir erleben und NICHT ERST seit heute wissen, mit Verweis auf Alice Miller u.a. Am Anfang war Erziehung! -Playlist.